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Selbstständig machen – ein Leitfaden

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Lesezeit ca. 23 Minuten

Du möchtest dich selbstständig machen? Während viele Arbeitnehmer nach wie vor die Vorzüge einer Festanstellung genießen, ziehen immer mehr Deutsche die Selbstständigkeit vor. Die Motive, sich Selbstständig zu machen sind dabei ganz unterschiedlich:

    • Freiheit
    • Flexibilität
    • Ortsunabhängigkeit
    • viel Geld verdienen
    • selbstständig arbeiten können
    • sein eigener Chef sein
    • Nebenverdienst zum Angestelltenjob

Doch der Schritt in die Existenzgründing wirft viele Fragen auf. Recherchen im Internet verwirren teilweise mehr als dass sie helfen. Mit diesem Beitrag möchten wir auf alle wichtigen Fragen rund ums Selbstständig werden eine Antwort geben. Hier erfährst du alles zu den ersten Schritten in die Selbstständigkeit, zu Fördermöglichkeiten, Businessplan, Versicherungen und Steuern. Selbstständig werden ist nämlich gar nicht so schwer.

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Selbstständigkeit Definition

Es gibt zwei Betrachtungsweisen des Wortes Selbstständigkeit. Zum einen ist das eigenverantwortliche Handeln eines jeden Individuums gemeint. Davon leitet sich ab, worauf wir hinauswollen: Selbstständigkeit im Business. Selbstständigkeit ist also eigenverantwortliches Handeln. Denn als Selbstständiger bist du frei in der Bestimmung deiner Arbeitszeit, deinem Arbeitsort, deiner Arbeitsdauer und vor allem der Art der Arbeit. Als Selbstständig Tätiger trägst du das eigene Unternehmensrisiko und bist keinem Weisungsbefugten unterstellt. Du bist dein eigener Chef. Der Begriff Selbstständigkeit ist auch im Sozialgesetzbuch definiert.
Tipp: Die Schreibweise „Selbständigkeit“ ist übrigens nach wie vor richtig, auch wenn „Selbstständigkeit“ vom Duden empfohlen wird.

Wie mache ich mich selbstständig?

Du überlegst, dich selbstständig zu machen? Gute Idee. Mit dieser Entscheidung ist der erste Schritt getan. Nun folgt Schritt zwei: Möchtest du dich haupt- oder nebenberuflich selbstständig machen (Nur kein Druck, das kannst du auch wieder ändern, solltest du dich später umentscheiden)? Und wie ist deine Ausgangslage – bist du arbeitslos, angestellt oder Student?

Nebenberuflich selbstständig machen vs. hauptberuflich selbstständig machen

Du weißt nicht, ob du dich nebenberuflich selbstständig oder lieber gleich hauptberuflich selbstständig machen möchtest? Oder worin genau der Unterschied liegt? Kein Problem. Das klären wir jetzt.

Selbstständig machen aus Beschäftigung heraus – Nebenberufliche Selbstständigkeit

Nebenberuflich Selbstständige sind keine Seltenheit. Nebenberuflich selbstständig bedeutet im Grunde, dass du bereits einer Hauptbeschäftigung, meistens einer Festanstellung, nachgehst – und dich aus dieser heraus selbstständig machst. Für einige ist die nebenberufliche Selbstständigkeit einfach ein Zusatzverdienst. Für andere der erste Schritt in die Existenzgründung. Denn viele nutzen die nebenberufliche Selbstständigkeit als erstes Hernantasten, ob die Geschäftsidee funktioniert. Mehr als 50% der nebenberuflich Selbstständigen gehen nach und nach von der Nebenberuflichen in die Hauptselbstständigkeit über. Das bietet Sicherheit, denn Fixkosten wie Miete und Krankenversicherung sind durch den Lohn aus dem Hauptberuf gedeckt. Doch so verlockend und einfach das klingt, kostet die nebenberufliche Selbstständigkeit natürlich viel Arbeit. Denn neben dem normalen Angestelltenjob muss auch ein nebenberufliches Standbein gut geplant werden. Es fallen nämlich fast alle Formalitäten an wie auch bei der hauptberuflichen Selbstständigkeit.

Als nebenberuflich selbstständig giltst du dann, wenn…

  • dein Angestelltenverhältnis den Arbeitsschwerpunkt darstellt
  • deine nebenberufliche Arbeitszeit nicht mehr als 18 Stunden in der Woche einnimmt.
  • dein Gehalt aus deiner selbstständigen Tätigkeit deinen Arbeitslohn nicht überschreitet.

Ist eine Genehmigung durch den Arbeitgeber notwendig?

Im Grunde musst du deinen Arbeitgeber nicht über deine nebenberufliche Selbstständigkeit in Kenntnis setzen. Auch nicht, wenn das in deinem Arbeitsvertrag steht. Das gilt allerdings nur, wenn diese beiden Punkte erfüllt sind:

  1. Die nebenberufliche Tätigkeit beeinträchtigt nicht deine hauptberufliche Tätigkeit.
  2. Deine nebenberufliche Tätigkeit steht nicht in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber.

Muss ich mich zusätzlich kranken versichern?

Gute Nachrichten: Als nebenberuflichen Business musst du dich nicht zusätzlich kranken versichern. Denn als Angestellter bist du bereits in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert. Durch deine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit steigt dein Einkommen aus dem Hauptjob nicht an. Das bedeutet, du musst auf die nebenberuflichen Einkünfte deiner Selbstständigkeit keine weiteren Beträge bezahlen. Es kann allerdings sein, dass du beweisen musst, dass du nur nebenberuflich selbstständig bist.

Selbstständig machen aus Arbeitslosigkeit heraus

Du bist arbeitslos und du möchtest dich selbstständig machen. Mit der richtigen Idee kann das eine gute Alternative zu der Suche nach einer Festanstellung sein. Und der Staat freut sich, die Entscheidung für eine Existenzgründung wird in Deutschland nämlich unterstützt und mit verschiedenen Mitteln gefördert. Je nachdem ob du Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2 beziehst, gibt es unterschiedliche Fördermittel.

Fördermittel bei Arbeitslosengeld 1 (ALG 1)

Wenn du Arbeitslosengeld 1 empfängst, kannst du für deine Gründung Fördermittel in Form des so genannten Gründungszuschusses beantragen. Wird der Gründungszuschuss bewilligt, erhältst du in den ersten sechs Monaten einen Zuschuss in Höhe deines Arbeitslosengeldes sowie zusätzlich eine Pauschale von 300 €. Diese Pauschale ist für Sozialleistungen wie Krankenversicherung gedacht. Nach Ablauf der sechs Monate kannst du für weitere neun Monate 300 € pro Monat erhalten. Diese dienen ebenfalls der sozialen Absicherung. Laut Arbeitsagentur erhältst du diese aber nur, „wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.“
Um den Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit heraus zu erhalten, musst du folgende Punkte erfüllen:

  • Du musst ALG 1 erhalten (mindestens schon einen Tag)
  • Du musst zum Zeitpunkt der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben
  • Der zeitliche Umfang der selbständigen Tätigkeit muss zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führen und mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen.
  • Du musst der Agentur für Arbeit einen Businessplan vorlegen (Wie du einen Businessplan erstellst, erklären wir dir weiter unten.)
    eine aussagefähige Beschreibung der geplanten Existenzgründung,
  • Du musst die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (IHK, Handwerkskammer oder Unternehmensberatung) zu dem Vorhaben vorlegen.
  • Du musst einen Nachweis von Kenntnissen zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit, etwa durch einen Lehrgang für Existenzgründer erbringen.

Die Arbeitsagentur verlangt eine Anmeldebescheinigung der selbstständigen Tätigkeit vom Gewerbeamt,
sowie eine Anmeldebescheinigung vom Finanzamt, außerdem für bestimmte handwerkliche Berufe: Bestätigung der Handwerkskammer über die Eintragung in die Handwerksrolle. Diese Punkte kannst du nochmal auf der Website der Arbeitsagentur nachlesen.

Fördermittel bei Arbeitslosengeld 2 (ALG 2)

Wenn du Arbeitslosengeld 2 beziehst und dich selbstständig machen möchtest, kannst du ein so genanntes Einstiegsgeld beantragen. Wie beim Gründungszuschuss für ALG 1 Empfänger, musst du auch beim Einstiegsgeld einige Formalitäten einhalten. Gute Chancen auf Fördermittel hast du, wenn
du eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchtest
du durch die neue Erwerbstätigkeit voraussichtlich dauerhaft nicht mehr auf Arbeitslosengeld II angewiesen sein wirst
wenn die Förderung für die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist
Um Fördermittel von der Arbeitsagentur zu erhalten, musst du sorgfältig arbeiten. Es ist nicht leicht, eine Zusage zu bekommen. Vor allem beim Businessplan solltest du dir entweder Hilfe eines externen Beraters holen oder jemanden nach Tipps fragen, der bereits Zuschuss genehmigt bekommen hat. Doch klären wir zunächst, ob du überhaupt berechtigt bist, Fördermittel zu erhalten.

Selbstständig und Arbeitslosengeld

Du beziehst Arbeitslosengeld und möchtest langsam anfangen, dich nebenher selbstständig zu machen? Das geht. Du hast dafür drei Optionen:

  1. Deine selbständige Tätigkeit bleibt unter 15 Stunden in der Woche
  2. Wenn du ALG 1 beziehst, darfst du nebenher arbeiten. Wenn du nicht möchtest, dass dein Arbeitslosengeld gekürzt wird, muss die Arbeitszeit allerdings unter 15 Stunden und die Einkünfte unter 165 € im Monat bleiben.
  3. Deine Selbstständige Tätigkeit beträgt 15 Stunden und mehr

Gehen Zeit und Einkünfte darüber hinaus, wird dein Einkommen vollständig vom Arbeitslosengeld abgezogen. Denn wer 15 Stunden arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos – und bekommt folglich auch kein Arbeitslosengeld mehr.

Wie hoch deine Einnahmen sind, berechnet sich aus Einnahmen (Umsatz) minus Betriebsausgaben, Sozialversicherung und Steuern. Es zählt also das Nettoeinkommen. Du kannst entweder alle Quittungen sammeln oder für die Betriebsausgaben pauschal 30% der Einnahmen abziehen. Dann vom Rest noch einmal 10 Prozent pauschal für die Steuern. Das heißt, dir sind Einnahmen von 261,90 € im Monat erlaubt. Nimmst du mehr als diesen Betrag ein, bleibt nach den pauschalen Abzügen ein Nettoeinkommen von mehr als 165 € übrig.

Es gibt noch eine dritte Möglichkeit, wie du dich während des Bezuges von ALG 1 selbstständig machen kannst. Das ist vor allem spannend für Freelancer und diejenigen, welche die Geringfügigkeitspauschale überschreiten würden.
Du darfst dich nämlich tage- und wochenweise vom Arbeitslosengeld abmelden. Und das so oft wie du möchtest. Die abgemeldeten Tage werden dir sogar gut geschrieben und hinten angehängt. Einzige Einschränkung: Das Maximum ist eine Abmeldung von sechs Wochen am Stück. So kannst du immer wieder einige Tage oder Wochen projektweise selbstständig arbeiten und in dem abgemeldeten Zeitraum so viel verdienen wie du möchtest. Arbeitslosengeld erhältst du weiterhin für die restlichen, nicht abgemeldeten Tage.
Einziger Nachteil: Du musst dich in der abgemeldeten Zeit selbst kranken versichern. Erkundige dich am besten vorher bei deiner Krankenkassen, was es kostet, sich für diese Tage selbst zu versichern. In der Regel ist der Beitrag nicht hoch. Manchen Krankenkassen ist der Papierkram sogar zu aufwändig und sie berechnen gar nichts.

Nebenberuflich selbstständig und Arbeitslosengeld

Was viele nicht wissen: Hast du in den 18 Monaten vor deiner Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate am Stück nebenberuflich selbstständig gearbeitet, kannst du das weiter tun. Die Einnahmen aus deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit werden beim Berechnen deines Arbeitslosengeldes nicht berücksichtig – selbst dann nicht, wenn sie die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten. Einzige Auflage:
Deine selbstständige Tätigkeit darf weiterhin eine Arbeitszeit von 15 Stunden in der Woche nicht überschreiten.
Und deine Einnahmen dürfen nicht höher sein als die früher nebenher erzielten Einkünfte. Toll, oder?

Selbstständig machen als Student

Viele Studenten arbeiten, um sich den Lebensunterhalt neben dem Studium zu finanzieren. Sie tun das beispielsweise mit einem 450 Euro Job, mit einer Werkstudenten Tätigkeit oder auf selbstständiger Basis. Sich selbstständig machen als Student kann Vorteile haben. So kannst du dir deine Arbeitszeit selbst einteilen, Urlaub nehmen wann du möchtest und dir bereits neben deinem Studium ein eigenes Business aufbauen. Im Gegensatz zu einer Festanstellung, musst du allerdings mehr Zeit in Planung und Organisation investieren. Folgende Themen sind dabei wichtig:

  • Anmeldung beim Finanzamt
  • Steuern
  • Versicherungen
  • Auswirkungen auf Kindergeld (Mittlerweile gibt es keine Auswirkungen mehr auf das Kindergeld)

Gewerbe anmelden als Student?

Wenn du als Student selbstständig tätig bist, musst du eventuell ein Gewerbe anmelden. Das hängt von der Art deiner selbstständigen Tätigkeit ab. Es gibt bestimmte Jobs, die unter den Begriff Freiberuflichkeit fallen. In diesem Fall musst du kein Gewerbe anmelden. Eine freiberufliche Tätigkeit als Student ist im erzieherischen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder wissenschaftlichen Bereich möglich. Das können folgende Tätigkeiten sein:

  • Texter
  • Redakteur
  • Musiklehrer
  • Sprachlehrer
  • Tanzlehrer
  • Nachhilfelehrer
  • (Grafik-) Designer
  • Fotograf

Gewerbeschein als Student

Fällt deine Tätigkeit nicht in diesen Bereich, musst du ein Gewerbe anmelden und einen Gewerbeschein beantragen. Das machst du beim Gewerbeamt. Als Student genügt es in der Regel, wenn du ein Nebengewerbe anmeldest, denn du übst deine selbstständige Arbeit ja begleitend zu deinem Studium aus.

Die Anmeldung beim Finanzamt

Beim Finanzamt müssen sich Freiberufler und Gewerbetreibende anmelden. Sobald du deine Selbstständige Arbeit aufnimmst, musst du dich beim Finanzamt anmelden. Dafür hast du 4 Wochen Zeit. Die Anmeldung erfolgt über das Ausfüllen eines Fragebogens – den so genannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser kann beim Finanzamt beantragt oder auf der Formularcenter des Bundesministeriums für Finanzen heruntergeladen ausgedruckt und ausgefüllt werden. Dieses Formular musst du per Post oder persönlich einreichen. Eine Online-Anmeldung ist nicht möglich. Anschließend prüft das Finanzamt deine Tätigkeit auf die Freiberufskriterien.

Als Freiberufler zahlst du Einkommenssteuer (Umsatzsteuer trägt der Endverbraucher, nicht der Unternehmer), als Gewerbetreibender noch zusätzlich die Gewerbesteuer, wenn man den Freibetrag von 24500,00 überschreitet. Das wird hier nicht der Fall sein. Falls Gewerbesteuer anfällt ist diese auf die Est anrechenbar. Solange dein zu versteuerndes Einkommen als Student den Betrag von 9000 € in 2018 nicht übersteigt, musst du jedoch gar keine Steuer zahlen. Hierbei handelt es sich um den Grundfreibetrag, dieser wird jährlich neu angepasst. Deine Einkünfte aus gewerblichen oder selbständiger Tätigkeit ermittelst du als Student anhand einer einfachen Einkommens-Überschuss-Rechnung (kurz: EÜR). Der in dieser Rechnung ermittelte Gewinn ist das zu versteuernde Einkommen.

Tipp: 
Liegt dein Umsatz unter 17.500 € im laufenden Jahr und 50.000 € im Folgejahr, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In diesem Fall musst du weder Umsatzsteuer abführen noch diese in Rechnungen ausweisen. Du musst lediglich in der Rechnung vermerken, dass du nicht umsatzsteuerpflichtig bist (z.B. „Nicht umsatzsteuerpflichtig nach § 19 (1) UStG“). Will man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, muss man das beim Finanzamt im Rahmen des steuerlichen Erfassungsbogen beantragen. Anschließend ist der o.g Hinweis auf der Rechnung Pflicht.

Kranken versichern als Student mit selbstständiger Tätigkeit

Als freiberuflich arbeitender Student kannst du in der Familienversicherung, studentischen Pflichtversicherung oder freiwilligen Krankenversicherung Mitglied bleiben. Dafür musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Du musst die für Verdienstgrenze deiner Krankenversicherung einhalten. Erfrage diese am besten vorher. Dann gibt es keine bösen Überraschungen.
  • Deine selbstständige Tätigkeit darf 20 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Arbeitest du mehr oder verdienst du zu viel, musst du dich selbst versichern. Und das ist teurer. Als Student bist du übrigens nicht renten-, arbeitslosen- und pflegeversicherungspflichtig.

Anspruch auf Kindergeld und Bafög

Als Student hast du auch mit einer selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Bafög und auf Kindergeld. Dein Einkommen hat auf das Kindergeld keinen Einfluss. Im Jahr 2012 wurden die Verdienstgrenzen dafür aufgehoben, sodass du deine Eltern auch weiterhin Kindergeld für dich bekommen.
Bafög
Schwieriger verhält es sich mit dem Bafög. Als Bafög-Empfänger darfst du höchstens 5.400 € im Jahr verdienen, andernfalls erhältst du keine Unterstützung. Überschreitet dein Einkommen diesen Betrag, wird die Differenz von deinen Bafög-Zahlungen abgezogen.
Außerdem sind auch deine Arbeitszeiten wichtig, Wie bei der Krankenversicherung möchte die Behörde sehen, dass du hauptsächlich Student bist. Daher darfst du auch hier nur maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten. Und du musst ordentlich immatrikuliert sein,
Weitere Informationen rund um die Selbstständigkeit im Studium findest du auf JOBRUF.

Selbstständig machen mit was: Geschäftsideen finden

Eine gute Geschäftsidee ist der erste Schritt in die Selbstständigkeit. Manche starten schon mit einer Idee, andere wissen nicht so recht, womit sie sich selbstständig machen sollen. Zur Beruhigung: Die richtige Geschäftsidee findet sich selten über Nacht. Der so genannte Geistesblitz trifft die wenigsten Existenzgründer. Im Gegenteil. Eine Geschäftsidee zu finden ist ein Prozess. Geschäftsideen werden in der Regel lange ausgetüftelt, durchdacht, mehrmals verworfen und neu geplant. Die Karrierebibel empfiehlt einen so genannten 4-Stufen-Plan zur Entwicklung von Geschäftsideen. Diese besteht aus:

  • Ideenlabor eröffnen
  • in Kategorien denken
  • Markt und Trends beobachten
  • Gängige Geschäftsmodelle als Vorbild nehmen

Wenn du nach diesem 4-Stufen-Plan vorgehst, wirst du sicher bald deine für dich passende Geschäftsidee entwickeln. Und falls du Inspiration brauchst: Auf der Website von Für-Gründer.de stellt 400 Beispiele für tolle bis verrückte Geschäftsideen aus den unterschiedlichsten Branchen vor. Mit dabei sind außerdem die Franchise Top 10. So kannst du also einfach eine bereits vorhandene Geschäftsidee übernehmen.
Ob deine Geschäftsidee Potential hat, kannst du beim Geschäftsideen-Check in der Onlinelösung Unternehmerheld prüfen lassen. Dabei erstellst du ein Grobkonzept, dessen Inhalte du dann in deine Businessplan-Vorlage übernehmen kannst.
Du denkst, du bist unkreativ? In seinem Gastbeitrag verrät Top Speaker Gregor Jasch die vier wichtigsten Kriterien für eine Idee mit Wirkungskraft. On Top gibt es eine kostenlose Anleitung, wie du dein kreatives Potential spielend leicht entfalten kannst. Jetzt kann wirklich nichts mehr schief gehen.

Top Tipp für Gründer von unserem Hidden Champion, Andreas Jamm:

Man muss lernen geduldig zu sein. Wenn man glaubt es ist schlimm, es geht noch schlimmer.
Glaube nicht, dass Du auf Deinem Weg nur Unterstützer antriffst.
Mach Dich fit für Extremsituationen. Lerne Dein Körper kennen. Geh in die Kältekammer bei -110 Grad.
Denkst Du, ein Kontakt ist wichtig, geh in sofort an, warte nicht, Du wirst Dich hinterher ärgern, dass Du die Situation verpasst hast.
Mach Deinen Lebenspartner zum wichtigsten Verbündeten.
Hol Dir die besten Leute an Bord. Wichtig, keine arroganten High-Flyer.
Mache den Vertrieb und die Einstellungen zur Chef-Sache.
Nimm nicht alle Personen um Dich herum mit auf die Reise. Traue Dich lieber früher wie später Deine Erwartungen klar zu benennen und einzufordern
Andreas Jamm

Selbstständigkeit anmelden – So gehst du vor

Wenn du dich selbstständig machen möchtest, kannst du entweder ein Gewerbe anmelden oder freiberuflich arbeiten. Ob du als Freiberufler oder als Gewerbetreibender eingestuft wirst, entscheidet das Finanzamt. Für einige neuere Berufe ist die Definition etwas schwammig, für andere selbstständige Tätigkeiten ist genau definiert, in welche Rubrik sie fallen.

Selbstständig machen als Freiberufler

Freiberufliche Tätigkeiten sind selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Laut https://www.arbeitsratgeber.com/freiberuflich-arbeiten/ fallen folgende Berufe auf jeden Fall unter die freiberuflichen Tätigkeiten:

Diese Berufe zählen zu den freiberuflichen Tätigkeiten

Heilberufe:

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Tierärzte
  • Heilpraktiker
  • Krankengymnasten
  • Hebammen
  • Heilmasseure
  • Diplom-Psychologen

Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe:

  • Rechtsanwälte
  • Patentanwälte
  • Notare (soweit nicht Beamte)
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Steuerbevollmächtigte
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Vereidigte Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren)

Naturwissenschaftliche und technische Berufe:

  • Ingenieure
  • Wissenschaftler
  • Handelschemiker
  • Architekten, Stadtplaner
  • Lotsen
  • hauptberuflich Sachverständige

Informationsvermittelnde Berufe/Kulturberufe:

  • Journalisten
  • Bildberichterstatter
  • Dolmetscher/Übersetzer
  • Künstler
  • Schriftsteller
  • Designer
  • Dozenten
  • Lehrer/Erzieher
  • Oder ähnliche Berufe, Katalogberufe nach § 19 EStG

Anerkennung als Freiberufler beim Finanzamt

Ob deine selbstständige Tätigkeit freiberuflich ist oder gewerblichen Charakter besitzt, entscheidet das Finanzamt. Bei den oben stehenden Tätigkeiten wird die Freiberuflichkeit auf jeden Fall anerkannt. Denn diese sind im EStG und PartGG als solche gelistet. Bei neueren Berufen, die nicht im EStG und PartGG aufgeführt sind, ist das schwieriger. Manche Finanzämter tendieren dazu, diese eher als gewerblich einzustufen. In diesem Fall müsstest du Gewerbesteuer zahlen.

Tipp: Wenn du nicht sicher bist, ob deine Geschäftsidee in die freiberufliche Rubrik fällt, lass sich vor der Anmeldung beim Finanzamt beraten. Denn schon eine Kleinigkeit beim Ausfüllen des Formulars kann entscheidend sein. Dabei kann dir beispielsweise ein Gründerberater helfen. Manche Städte bieten für Gründer eine kostenlose Gründerberatung an. Informiere dich am besten bei deiner Stadt.

Selbstständig machen als Freiberufler – so meldest du dich an

Als Freiberufler meldest du dich selbst beim Finanzamt an. Dafür musst du ein Anmeldeformular ausfüllen und dieses entweder persönlich abgeben oder per Post zum Finanzamt schicken. Online oder per Mail ist eine solche Anmeldung nicht möglich. Das Dokument kannst du allerdings online bei  www.bundesfinanzministerium.de herunterladen. Ist die Anmeldung erfolgt, erhältst du eine zweite Steuernummer für die Umsatzsteuer.

Umsatzsteuer bezahlen oder Kleinunternehmerregelung

Wer eine selbständige oder gewerbliche Tätigkeit aufnimmt ist vom Grundsatz her erstmal umsatzsteuerpflichtig. Sofern du als Kleinunternehmer, d.h wenn der Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 € nicht überschritten hat und dein Umsatz im jeweils aktuellen Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein, kannst du zur Kleinunternehmerregelung optieren. Existenzgründer müssen die Grenzen jährlich neu prüfen.

Giltst du als Kleinunternehmer, musst du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen. Dies musst du dann allerdings auf deinen Rechnungen vermerken. Die lästige Umsatzsteuervoranmeldung fällt in diesem Fall auch weg.

Tipp: Du kannst freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.

Wenn der Unternehmer nach § 19 Abs. 2 UStG die Regelbesteuerung gewählt hat, ist er 5 Jahre an diese Erklärung gebunden. Erst nach Ablauf von 5 Jahren seit erstmaliger Besteuerung kann der Unternehmer wieder zur Besteuerung nach der Kleinunternehmerregelung.

In diesem Video wird noch einmal sehr schön veranschaulicht, ob bei dir die so genannte Kleinunternehmerregelung greift:


Sind deine Einnahmen zu hoch, um als Kleinunternehmer zu zählen, musst du auf deinen Rechnungen Umsatzsteuer aufführen und an das Finanzamt bezahlen. Dafür musst du monatlich, vierteljährlich oder einmal im Jahr eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Dies erfolgt elektronisch über das ELSTER Formular.

In diesem Video wird erklärt, wie du das Umsatzsteuerformular selbst ausfüllst:

Diesen Vorteil hat die Umsatzsteuer für dich

Die Umsatzsteuer ist im Volksmund die Mehrwertsteuer. Der Steuersatz von 19% oder gegeben falls 7% entfällt auf alle Waren- und Leistungsgruppen. Die Umsatzsteuer ist in Deutschland eine Endverbrauchersteuer; d.h., der Endverbraucher, der eine Ware oder Dienstleistung konsumiert, soll mit der Umsatzsteuer belastet werden. Für Unternehmen hingegen ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten.
Beim Kauf von Waren und Gütern kannst du die gezahlte Umsatzsteuer wieder vom Finanzamt in Form der Umsatzsteuervoranmeldung oder Jahreserklärung zurückholen. Diese Steuer wird auch Vorsteuer genannt. Wenn Du Umsatzsteuer in deinen Ausgangsrechnungen berechnest, kannst du dir diese bei Eingangsrechnungen auch zurück holen.

Tipp: Du kannst freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.

Als Freiberufler hast du gegenüber einem Gewerbetreibenden folgende Vorteile

  • Du musst kein Gewerbe anmelden und demnach auch keine Gewerbesteuer zahlen.
  • Du musst kein IHK-Pflichtmitglied werden.
  • Du musst dich nicht ins Handelsregister eintragen lassen.
  • Du musst Umsatzsteuer erst bei Geldeingang abführen (Sofern du überhaupt Umsatzsteuer zahlen musst. Dazu mehr weiter unten)
  • Du musst keine doppelte Buchführung betreiben – eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt.

Selbstständig machen mit einem Gewerbe

Gewerbliche Tätigkeiten sind im Unterschied zu freiberuflichen Tätigkeiten handwerkliche Arbeiten, Ladengeschäfte oder der gewerbliche Verkauf bei Online-Portalen. Im Einkommensteuergesetz ist in § 15 festgelegt, was eine gewerbliche Tätigkeit ist:

§ 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb
(2) Eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land-und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit anzusehen ist.

Folgende Sparten zählen konkret als Gewerbe:

  • Händler
  • Gastronomiebetriebe
  • Handwerker aller Art
  • Hersteller und Produzenten

Selbstständig machen mit einem Gewerbe – Gewerbe anmelden

Dein Gewerbe meldest du beim Ordnungsamt an. Wie du das Formular für deine Gewerbeanmeldung korrekt ausfüllst, erklärt dieses Video Schritt für Schritt:

Die Gewerbe Anmeldung kostet zwischen 18 und 40 Euro. Anschließend schickt dir das Finanzamt automatisch die Formulare für die Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit zu.
Eine tolle Checkliste, was du bei der Anmeldung deines Gewerbes beachten musst, findest du hier: https://www.selbststaendig.de/gewerbe-anmelden

Selbstständig machen: So kalkulierst du deine Kosten

Bei deiner Existenzgründung ist eine gewissenhafte Kostenplanung ausschlaggebend für deinen Geschäftserfolg. Denn wenn du dich selbstständig machen möchtest, wirst du nicht nur Einnahmen sondern auch Ausgaben haben. Diese Kosten variieren je nach Branche und Geschäftsidee und lassen sich nicht pauschal vorhersagen. Bei freiberuflichen Redakteuren und Programmierern mit Home Office fallen meistens nicht so hohe Kosten an wie bei der Gründung einer Firma, der Eröffnung eines Geschäfts oder einer Gastronomie. Denn hier müssen teure Arbeitsgeräte gekauft und Mitarbeiter bezahlt werden. Daher ist es wichtig, dass du dir vor der Existenzgründung sorgfältig Gedanken über deine Investitionen und Ausgaben machst.
Folgende Kosten können auf dich zu kommen:

  • Gründungs- und Investitionskosten (Einige davon fallen zum Glück nur im ersten Jahr an)
  • Eventuell Kosten für Personal und Personalvermittlung
  • Administrative Kosten für Gebühren, Notare, Anwälte, Gewerbeanmeldung etc.
  • Kosten für Geschäftsräume, Ausstattung, Büromaterial etc.
  • Ausgaben für die Entwicklung von Produkten oder Dienstleistungen
  • Kosten für Marketing und Vertrieb: Werbung, Design der Website, Visitenkarten, Flyer etc.
  • Krankenversicherung
  • Das ist in Deutschland Pflicht. Jeder muss sich kranken versichern. Tipps für deine ideale Krankenversicherung geben wir dir weiter unten im Beitrag.
  • Rentenversicherung → ist keine Pflicht für Existenzgründer. 
Tipp: Private Altersvorsorge ist steuerlich absetzbar.
  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung → beläuft sich auf unter 20 € im Monat
  • Betriebsausgaben → Weiter unten verraten wir dir, wie du diese berechnest.
  • Private Lebenshaltungskosten → Du musst dir auch einen Lohn für Miete, Nahrung, Kleidung etc. auszahlen
  • Wenn du dich selbstständig machen möchtest, hilft dir ein Businessplan, einen Überblick über anfallende Kosten und Investitionen zu behalten. Außerdem ist ein Businessplan Voraussetzung bei der Beantragung von Förderungen und Gründungszuschüssen.

So schreibst du einen Businessplan

Wenn du dich selbstständig machen möchtest, hilft ein Businessplan dabei, die Kostenkalkulation zu erstellen. Er zwingt dich außerdem dazu, den Markt zu sondieren und zu analysieren und deine Idee sorgfältig zu durchdenken und zu Papier zu bringen. So wird aus einer vielleicht fixen Idee eine konkrete Geschäftsidee.

Die Ausarbeitung eines Businessplans (oder auch Geschäftsplan genannt) erfordert zwar Zeit und Mühe, lohnt sich am Ende aber. Denn der Businessplan ist nicht nur nützlich für deine eigene Planung. Du benötigst ihn auch bei der Beantragung von Fördergeldern, dem Gründungszuschuss und von Krediten. Für folgende Zielgruppen ist dein Businessplan interessant:

  • Agentur für Arbeit – 
Wenn du dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchtest, kannst du einen so genannten Gründungszuschuss beantragen. Eine der Voraussetzungen dafür ist ein Businessplan.
  • Potentielle Geschäftspartner
 – Gerade am Anfang kannst du potentielle Partner oder Zulieferer mit einem Businessplan von deiner Geschäftsidee überzeugen. Ein gut ausgearbeiteter Businessplan wirkt außerdem professionell und schafft Vertrauen.
  • Banken
 – Wenn du für deine Unternehmensgründung auf Kredite durch Banken angewiesen bist, musst du ebenfalls einen Businessplan vorlegen.
  • Investoren
 – Die meisten potentiellen Geldgeber werden zuerst deinen Businessplan überprüfen wollen, bevor sie dich und deine Geschäftsidee unterstützen.
    Tipp: Das Business Angel Netzwerke Deutschland e.V.  ist eine gute Anlaufstelle für Jungunternehmer bei der Suche nach Investoren

Doch wie schreibt man einen Businessplan? Was muss ein Businessplan enthalten und wie muss er aufgebaut sein? Gibt es vielleicht sogar eine geeignete Vorlage oder ein Businessplan Muster von anderen Existenzgründern?

So muss ein Businessplan aufgebaut sein

Du kannst dir natürlich gern Businessplan Muster von anderen Unternehmen anschauen, um dir Inspiration für deinen Businessplan zu holen. Schreiben musst du ihn aber selbst. Doch keine Sorge, so schwer ist das nicht. Es kostet lediglich Zeit und viel Recherchearbeit. Experten sprechen oft von sechs Wochen, um einen Businessplan zu schreiben. In der Regel umfasst ein Businessplan, je nach Geschäftsmodell 10 bis 50 Seiten.
Für den Aufbau eines Businessplans empfiehlt sich folgende Aufteilung:

  • Executive Summary
  • Marktanalyse & Wettbewerbsanalyse
  • Unternehmensstrategie & Unternehmensziele
  • Wer sind die Gründer?
  • Finanzplan

Quelle: https://karrierebibel.de/businessplan-schreiben/

Businessplan Vorlage

Im Internet findest zu zahlreiche gute, meist kostenpflichtige, Vorlagen für einen Businessplan. (Gibt es hier eine Empfehlung, die so richtig toll ist?) Es gibt aber auch kostenlose Businessplan Muster. So bietet beispielsweise Word eine kostenlose Vorlage an. Außerdem kannst du dir auf der Website Für-Gründer.de https://www.fuer-gruender.de/businessplan-vorlage/kostenlos/ eine kostenlose Businessplan Vorlage herunterladen. Diese wurde extra für Selbstständige und Jungunternehmer ausgearbeitet und ist sehr übersichtlich. Neben einer Gliederung findest du dort auch nützliche Tipps, Leitfragen und Beispiele zur Erstellung deines individuellen Businessplans.

Selbstständig machen: Diese Fördermittel kannst du beantragen

In Deutschland gibt es viele unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer. Du kannst zum Beispiel Zuschüsse vom Staat oder von privaten Förderbanken beantragen. Wenn du sich selbstständig machen möchtest, solltest du dich ausführlich darüber informieren, welche Existenzgründungsförderung am besten zu dir passt. Die wichtigsten Fördermöglichkeiten haben wir für dich zusammengetragen:

  • Gründungszuschuss Arbeitsagentur
    Den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt kannst du beantragen, wenn du dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machst. Details dazu findest du weiter oben im Kapitel „Gründen aus der Arbeitslosigkeit“
  • Das Exist Gründerstipendium richtet sich als Studierende und Hochschulabsolventen.
    Bei den Gründungsideen sollte es sich um innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte handeln.
  • KFW Existenzgründung
    Die KFW Existenzgründnerdarlehen hat günstige Zinsen (auch super für Studenten)
  • Fördermittel der Bundesländer
    Die einzelnen Bundesländer helfen dir ebenfalls bei der Gründungsfinanzierung. Eine Übersicht über die unterschiedlichen Fördermittel aller Bundesländer findest du hier.
  • Bürgschaft
    Wenn du nicht über Sicherheiten für einen Kredit oder ein Darlehen verfügst, kannst du für die Förderung deiner Selbstständigkeit eine Bürgschaft beantragen. Dafür gibt es Bürgschaftsbanken. Der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken listet alle Bürgschaftsbanken in deiner Nähe auf.
  • Existenzgründungszuschuss für Handwerker
    Die einzelnen Handwerksammer vergeben unterschiedliche Fördermittel für die Existenzgründung von Handwerken. Eine Liste mit allen zuständigen Handwerksammern in Deutschland findest du auf dieser Website.

Gründerservice – Beratung zur Existenzgründung IHK

Für Beratung zur Selbstständigkeit kannst du dich auch immer an die Industrie und Handelskammer (IHK) wenden. Informationen für Gründer und Jungunternehmer sowie zahlreiche Veranstaltungen rund ums Thema Selbstständig machen und Unternehmensgründer findest du bei der IHK. https://www.stuttgart.ihk24.de/gruendung Die IHK bietet auch Existenzgründungsseminare mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten an. https://www.fuer-gruender.de/beratung/termine/existenzgruenderseminar/ihk-seminar/ Manche davon sind sogar kostenfrei.

Die wichtigsten Versicherungen für deine Selbstständigkeit

Als Selbstständiger musst du dich selbst um deine Versicherungen kümmern. Während eine Krankenversicherung obligatorisch ist, sind die anderen Versicherungen optional. Über folgende Versicherungen solltest du dir Gedanken machen:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung

Krankenversicherung für Selbstständige

Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Davon bist du auch als Selbstständiger nicht befreit. Im Gegensatz zum Angestellten musst dich dich als Freiberufler oder Gewerbetreibender selbst kranken versichern. Dabei kannst du entweder eine private Krankenversicherung oder eine gesetzliche Krankenversicherung wählen.

Private oder gesetzliche Krankenversicherung

Ob eine private Krankenversicherung oder eine gesetzliche Krankenversicherung für dich besser ist, musst du selbst abwägen.
Das sind die Vor- & Nachteile einer privaten Krankenversicherung:

  • Der große Vorteil, den eine private Krankenversicherung bietet, ist die Möglichkeit, Leistungen entsprechend den eigenen Bedürfnissen anzupassen. Allerdings entscheiden auch andere Merkmale wie Alter, Beruf und Gesundheitszustand über den monatlichen Beitrag. Je höher die Wahrscheinlichkeit ist, dass Krankheiten auftreten, desto höher ist auch der Versicherungsbeitrag.
  • In der gesetzlichen Krankenkasse kann der Gesetzgeber Leistungen streichen. In der privaten Versicherung werden vereinbarte Leistungen lebenslang garantiert. Oftmals ist der Leistungsumfang höher. Du bekommst schneller Termine, Einzelzimmer im Krankenhaus, Zugang zu Chefärzten, Erstattung von Zahnersatz, Sehhilfen etc. Die Leistungen sind abhängig vom gewählten Tarif – vom Basistarif bis zum Topschutz.
  • Während bei der gesetzlichen Krankenkasse Ehepartner und Kinder kostenlos mitversichert sind, musst du bei der privaten Krankenversicherung Partner und Kinder zusätzlich versichern. Mehr zur privaten Familienversicherung findest du hier.

Tipp: Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung zur Gesetzlichen ist nicht so einfach. So musst du beispielsweise unter 55 Jahren sein oder wieder versicherungspflichtig (z.B. arbeitslose oder unter einem bestimmten Einkommen sein). Daher überlege dir vorher gut, welche Versicherung für dich die Richtige ist.

Wie teuer ist eine private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung kannst du verschiedene Tarife wählen. Vom Basisschutz bis Topversicherung kannst du die Leistungen deinen Bedürfnissen anpassen. Der Basisschutz ist mit den Leistungen der gesetzlichen Kassen vergleichbar. Du kannst verschiedene zahnärztliche, ambulante und stationäre Tarife miteinander kombinieren – je nachdem was du gern möchtest und wie viel du im Monat bezahlen kannst. Du kannst außerdem später in einen höheren Tarif wechseln, wenn das Geschäft besser läuft. Auch bei der Selbstbeteiligung bist du flexibel. Du kannst einen bestimmten Betrag festlegen, ab dem die Krankenkasse einspringt. So kannst du kleine Kosten selbst übernehmen und auf diese Weise den monatlichen Beitrag niedrig halten.

Vorteile & Nachteile einer gesetzlichen Krankenkasse

Als Freiberufler kannst du zwischen allen gesetzlichen Krankenkassen frei wählen. Bei der Auswahl der richtige Krankenkasse kannst du dich am günstigsten Zusatzbeitrag orientieren. Denn dieser kommt noch zum normalen Beitrag hinzu. Das sind die Vorteile einer gesetzlichen Krankenkasse:

  • Dein Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Verdienst du wenig, bezahlst du auch weniger. Allerdings gibt es einen Mindestbeitrag, der zu zahlen ist, selbst wenn man wenig oder sogar gar nichts verdient hat.
  • Ehepartner und Kinder sind bei der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos mit versichert.
  • Die gesetzliche Krankenkasse sichert eine Grundversorgung zu. Das heißt, auch wenn du mit deinem Beitrag in Verzug bist oder keinen Anspruch auf Sozialleistungen hast, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse im Rahmen der Notfallversorgung alle notwendigen und lebenswichtigen Behandlungen.
  • Alle Leistungen sind für alle Krankenversicherten gleich.
  • Je nach Kasse gibt es Zusatzleistungen (Bonusprogramme, Gesundheitskurse, Kurzuschüsse, Naturheilbehandlung etc.)

Wie teuer ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Der monatliche Beitrag bei der gesetzlichen Krankenkasse richtet sich nach deinem Einkommen. . Dabei gibt es sowohl eine monatliche Beitragsbemessungsgrenze (2018: 4425 Euro pro Monat) als auch eine Mindestgrenze. Dieses Mindesteinkommen beträgt aktuell 945 Euro pro Monat. Fällt dein Einkommen geringer aus, wirst du trotzdem so eingestuft, als würdest du die 945 Euro verdienen und musst den entsprechenden Beitrag bezahlen (132,30 Euro plus den Zusatzbeitrag).

Daher ist es nicht möglich, ein sehr niederes Einkommen anzugeben und auf entsprechend niedrige Beiträge zu hoffen. Anhand dieser Beitragstabelle kannst du deinen Beitragssatz ausrechnen.

Als Selbstständige oder Freiberufler kannst du zwischen dem allgemeinen Beitragssatz und dem ermäßigten Beitragssatz wählen. Dieser unterscheidet sich vor allem in der Zahlung von Krankengeld. Der allgemeine Beitragssatz beinhaltet die Zahlung von Krankengeld und liegt bei 14,6 Prozent deiner Einnahmen. Dazu kommt noch der von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedliche Zusatzbeitrag. Auf diesen haben wir dich ja bereits hingewiesen. Wer auf das Krankengeld verzichtet, zahlt den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag.

Tipp: Es gibt einige Krankenkassen, die einen Tarif für Existenzgründer anbieten

Versicherungen mit der Künstlersozialkasse

Als Künstler oder Publizist hast du die Möglichkeit, in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden. Diese übernimmt die Hälfte der Sozialleistungen. Dafür musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Du musst künstlerisch oder publizistisch tätig sein
  • Dein Mindesteinkommen beginnt bei 3.900 Euro jährlich. Es gibt aber Ausnahmen bei Berufsanfängern.
  • Du darfst keiner abhängigen Beschäftigung nachgehen.
  • Du darfst höchstens einen Mitarbeiter beschäftigen.

Selbstständig machen: Rentenversicherung

Als Angestellter ist die Rentenversicherung eine Pflichtversicherung. Als Selbstständiger bist du nicht verpflichtet, Beträge in die Rentenversicherung bezahlen. Du kannst dich aber freiwillig versichern. Außerdem gibt es Berufsgruppen, die vom Gesetz her als schutzbedürftig gelten und somit auch als Selbstständige rentenversicherungspflichtig sind. Dazu gehören folgende Berufsgruppen:

  • Lehrer und Erzieher (ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer)
  • Freiberufliche Pflegepersonen & weisungsabhängige Physiotherapeuten
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Seelotsen
  • Künstler und Publizisten (über die Künstlersozialkasse)
  • Hausgewerbetreibende
  • Küstenschiffer und Küstenfischer
  • bestimmte Handwerker
  • Selbstständige mit nur einem Auftraggeber

Andere Berufe müssen sich im Versorgungswerk ihrer Kammer eintragen. Dazu gehören:

  • Ärzte
  • Apotheker
  • Notare, Anwälte
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Architekten
  • beratende Ingenieure

Wie bei der Krankenversicherung auch, werden Künstler und Publizisten von der Künstlersozialkasse bezuschusst. Alle übrigen Freiberufler sind nicht versicherungspflichtig und müssen selbst ausreichend auf privatem Wege ihre Rente absichern. Sie können aber beispielsweise freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auf Basis der Einzahlungen erhält man im Rentenalter auch Anspruch auf die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Beitragshöhe Rentenversicherung

Der Monatsbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,7 % vom Einkommen —> aber auch nur bis zu einem maximalen Höchstbeitrag, der so genannten Beitragsbemessungsgrenze. Diese beträgt in den alten Bundesländern jährlich 72.600 Euro und damit 6.050 monatlich. In den neuen Bundesländern beträgt sie jährlich 62.400 Euro und folglich 5.200 monatlich. Es gibt aber auch einen Mindestwert, von dem ausgegangen wird. Das sind 450 Euro pro Monat. Somit musst du monatlich mindestens 18,7 % von 450 Euro bezahlen.
Tipp: Existenzgründer müssen nur die Hälfte des Regelbeitrags bezahlen. Und das sogar bis zu drei Kalenderjahre nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit.

Selbstständig: Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist mittlerweile ebenso Pflicht wie die Krankenversicherung. Du kannst dich entweder über deine Krankenkasse mit versichern oder bei einem anderen Anbieter eine Pflegeversicherung abschließen.
Die Beitragshöhe der Pflegeversicherung richtet sich nach dem Einkommen. Die Beiträge für Selbstständige liegen aktuell bei 1,95 Prozent.

Selbstständig Steuern: Diese Steuern musst du zahlen

Auch als Selbstständiger musst du Steuern zahlen. Je nachdem ob die Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, kommen Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer auf dich zu. In beiden Fällen außerdem die Einkommenssteuer. Einzige Ausnahme bilden hier so genannte Kapitalgesellschaften. Diese zahlen stattdessen Körperschaftssteuer. Zusammengefasst ergibt das folgende Steuern für Selbstständige:

  • Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer
  • Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer (Bei der Umsatzsteuer gibt es eine Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer)

Einkommenssteuer berechnen

Die Einkommensteuer (ESt) berechnet sich immer, sowohl bei Gewerbetreibenden als auch bei Freiberuflern, aus dem Gewinn. Der Gewinn ist das, was nach Abzug deiner Betriebsausgaben von deinen Einnahmen übrig bleibt. Also die Differenz zwischen allen Einnahmen und allen Ausgaben innerhalb des veranschlagten Zeitraums (in der Regel 12 Monate). Wie hoch die Einkommenssteuer ist, hängt von der Höhe deines Gewinns ab. Du kannst deine voraussichtliche Einkommenssteuer beim Bundesministerium für Finanzen online berechnen.
Während die Einkommenssteuer variiert, liegt die Körperschaftssteuer für Kapitalgesellschaften immer bei 15%. Im Falle einer Gewinnausschüttung, ist zusätzlich eine so genannte Abgeltungssteuer fällig. Für alle Gruppen kommt außerdem ein Solidaritätszuschlag von 5,5% hinzu.

Umsatzsteuer

Freiberufler und Gewerbetreibende müssen eine so genannte Umsatzsteuer (USt) abführen. Diese wird, je nach Unternehmen, auf Leistungen oder Lieferungen eines Unternehmens veranschlagt. Die Umsatzsteuer, oder umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer, kann 19% oder 7% betragen. Das hängt von Produkt und Leistung ab. Ursprünglich war einmal gedacht, dass zum Leben notwendige Produkte mit nur 7% besteuert werden. Mittlerweile ist aus dieser Idee ein kleines Chaos geworden. 😉

Die Umsatzsteuer muss regelmäßig in einer so genannten Umsatzsteuervoranmeldung an den Fiskus gezahlt werden. Dies kann monatlich, quartalsweise oder jährlich sein. Das Tolle ist, dass die zu zahlende Umsatzsteuer reduziert werden kann. Wenn du eine Anschaffung für dein Unternehmen tätigst, kannst du die dafür gezahlte Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer von dem Betrag abziehen, denn du an das Finanzamt zahlen musst. Deshalb nennt man das auch Vorsteuerabzug. Denn die Umsatzsteuer ist eine Endverbrauchersteuer und soll von diesem getragen werden.

Beispiel: Du musst laut deiner Einnahmen für Januar 100€ Umsatzsteuer bezahlen. Du kaufst aber im selben Monat Büromöbel für dein Unternehmen. Diese kosten 535,50€. Davon sind 85,50€ Umsatzsteuer. Du kannst also 85,50€ von der von dir zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen. So führst du im Januar 14,50€ Umsatzsteuer statt der 100€.

Kleinunternehmerregelung

Alle, die im vergangenen Geschäftsjahr nicht mehr als 17.500€ und im laufenden Geschäftsjahr vermutlich nicht mehr als 50.000€ verdienen, können von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. In diesem Fall bist du von der Umsatzsteuer befreit. Dass du von der Umsatzsteuer befreit bist, musst du in deinen Rechnungen vermerken.
Nachteil der Kleinunternehmerregelung: Du kannst nicht vom Vorsteuerabzug Gebrauch machen.

Gewerbesteuer berechnen

Gewerbetreibende müssen Gewerbesteuer (GewSt) bezahlen. Als Gewerbetreibender gelten Personengesellschaften, Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften. Freiberufler zählen nicht als Gewerbetreibende und sind somit nicht gewerbesteuerpflichtig.

Zur Berechnung der Höhe der Gewerbesteuer wird das so genannte Steuermessbetragsverfahren angewandt:

Der Ertrag deines Gewerbes wird auf die nächsten vollen 100€ aufgerundet.
Anschließend wird ein Freibetrag abgezogen (Dieser variiert je nach Rechtsform. Siehe unten).
Das Ergebnis wird mit der Steuermesszahl (3,5%) multipliziert und mit einem von der jeweiligen Gemeinde bestimmten Hebesatz (mindestens 200%) verrechnet.

Quelle: https://blog.bezahlt.de/welche-steuern-als-selbstandiger-wirklich-zahlen/

Wie hoch ist der Freibetrag

Der Steuerfreibetrag beträgt für natürliche Personen (gewerbliche Einzelunternehmen und Personengesellschaften) 24.500€.
Für Vereine und juristische Personen öffentlichen Rechts beträgt der Steuerfreibetrag 5.000€.
Für Kapitalgesellschaften gibt es keinen Freibetrag.

Steuererklärung für Selbstständige

Für deine Steuern, musst regelmäßig eine Steuererklärung abgeben. Dafür empfiehlt sich ein Steuerberater. Denn dieser weiß, an welchen Stellen du Geld sparen kannst. Außerdem kennt er die Fristen, sodass du nicht zu spät deine Steuererklärungen abgibst.

Steuern für Selbstständige – die wichtigsten Fristen

Um Ärger und Mehraufwand zu vermeiden, solltest du folgende Fristen einhalten:

  1. Frist für die Einkommenssteuer
    Bisher muss die Einkommensteuererklärung über ein Kalenderjahr bis zum 31. Mai des Folgejahres eingereicht werden. Die Fristen haben sich allerdings geändert. Demnach gilt ab dem Steuerjahr 2018 der 31. Juli des Folgejahres als spätester Abgabetermin. (Andere Fristen bei steuerlicher Beratung)
  2. Frist für die Gewerbesteuer
    Auch die Gewerbesteuererklärung war bisher bis spätestens am 31. Mai des Folgejahres einzureichen. Die Fristen haben sich auch hier geändert. Demnach gilt ab dem Steuerjahr 2018 der 31. Juli des Folgejahres als spätester Abgabetermin. Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten.
    Hinweis: Du hast einen Steuerberater? Bei steuerlicher Beratung gelten andere Fristen.
  3. Frist für die Umsatzsteuer
    Die Umsatzsteuer muss monatlich beim Finanzamt angemeldet und parallel dort eingezahlt werden. Stichtag ist dabei der 10. Tag des jeweiligen Monats. Hier kann auch eine Dauerfristverlängerung um jeweils einen Monat Verlängerung beantragt werden. Hier muss man aber eine Sondervorauszahlung 1/11 der Vorauszahlungen des vorangegangen Kalenderjahres tätigen. Diese holt man sich über die Dezember Voranmeldung wieder zurück. Durchlaufender Posten.

Selbstständig machen – Stundensatz berechnen

Doch als Unternehmer hast du nicht nur Ausgaben, du hast idealerweise auch Einnahmen. Viele die sich selbstständig machen, sind allerdings unsicher was die Höhe des Stundensatzes angeht. Wie viel Honorar pro Stunde kann man als Selbstständiger verlangen? Oftmals wird ein attraktiv erscheinendes Angestelltengehalt durch die entsprechenden Monatstage und Stunden geteilt und heraus kommt der Stundensatz.
Doch das ist eine Milchmädchenrechnung, die nicht die Ausgaben eines Selbstständigen berücksichtigt. Als Selbstständiger musst du dich nämlich selbst kranken versichern, Büro- und Arbeitsmaterial selbst bezahlen und für deine Weiterbildungskosten aufkommen. Auf dieser Seite von Lambert Schuster wird leicht verständlich gezeigt, welche Faktoren du zur Berechnung deines Stunden- oder Tagessatzes berücksichtigen musst.

Betriebsausgaben – Das kannst du von der Steuer absetzen

Betriebsausgaben senken die Einnahmen und damit auch die Steuern, die du zahlen musst. Sie kannst du als Selbständiger deine Betriebsausgaben nutzen, um die Steuerlast zu senken. Das kann sich wirklich lohnen, schließlich stattest du dich und deinen Betrieb komplett selbst aus. Ob angemietet Büroräume, Arbeitsmaterial oder Mitarbeiter – all das können Betriebsausgaben sein.

Das beutetet aber auch, dass du alle Belege sammeln und abheften musst. Idealerweise machst du auch immer eine Notiz dazu, weshalb du diese Ausgaben als Betriebsausgabe siehst. So weißt das Finanzamt gleich, was Sache ist. Bei Dingen, die du auch privat nutzen könntest, musst du ebenfalls belegen, dass du sie überwiegend beruflich brauchst.

Alles was beruflich veranlasst ist, gilt als Betriebsausgabe und ist steuerlich absetzbar. Das kann sein:

  • Büromaterial
  • Arbeitsgeräte (Laptop, Drucker etc.) bis 800 Euro Netto
  • Büromiete (auch Coworking Spaces)
  • Reinigung des Büros
  • Design von Logo, Flyern, Website etc.
  • Bahntickets und BahnCard für Geschäftsreisen
  • Bei Dienstreisen kannst du einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen.
  • Trinkgelder
  • Fachbücher, Fachzeitschriften
  • Beiträge zu Kammern, Berufsverbänden und Interessenverbänden (z.B. IHK)
  • Fortbildungen, Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen
  • Software, Virenscanner etc.
  • Telefon —> Hier musst du nachweisen, dass du es rein beruflich nutzt.
  • Personalkosten
  • Kraftfahrzeugkosten sofern betrieblich
  • Kosten für Anwälte, Prozesskosten
  • Sponsoringkosten
  • Steuerberater
  • Umzugskosten (sofern beruflich veranlasst)
  • Kontenführung
  • Bewirtungskosten
  • Werbungskosten

Diese Posten sind nur ein grober Überblick. Wir können keine vollständige Liste der absetzbaren Kosten bieten. Für konkrete Fragen  kontaktiere am besten deinen Steuerberater (Dieser ist übrigens auch eine Betriebsausgabe).

Abschreibungsdauer

Du kannst nicht alle Betriebsausgaben, was du kaufst, im selben Jahr abschreiben. Für manche Gegenstände über 800 € (ab 2018) gilt eine Abschreibungsdauer von mehreren Jahren. Die Abschreibungsdauer richtet sich meist nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Auf der Website des Bundesfinanzminusteriums findest du eine Abschreibungstabelle.

 

Wir können keinen Gang zum Steuerberater ersetzen, hoffe aber dass wir dir helfen konnten. Wir freuen uns über Ideen und Kommentare.

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